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Gloryhole Area Bern · 18+

Rechtliches & Hausregeln

Klare Regeln schaffen einen diskreten, respektvollen und sicheren Rahmen. Mit dem Zutritt zur Gloryhole Area akzeptierst du die nachstehenden Haus- und Nutzungsregeln.

Hausregeln

Respekt ist nicht optional.

Die Gloryhole Area ist ein Adults-only-Bereich. Jeder Gast trägt Verantwortung dafür, die Grenzen anderer zu respektieren und sich so zu verhalten, dass Privatsphäre, Sicherheit und ein angenehmer Aufenthalt für alle gewahrt bleiben.

Zutritt ab 18

Der Zutritt ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet. Bei Zweifeln kann ein amtlicher Altersnachweis verlangt werden. Ohne ausreichenden Nachweis kann der Zutritt verweigert werden.

Consent

Jede sexuelle oder körperliche Interaktion setzt die freiwillige Zustimmung aller Beteiligten voraus. Ein Nein, Stoppsignal, Zurückweichen oder erkennbares Unwohlsein ist sofort zu respektieren. Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Diskretion

Was andere Gäste in der Area tun oder wen du dort triffst, bleibt privat. Belästigung, Nachstellen, Outing, Veröffentlichung persönlicher Informationen oder anderes übergriffiges Verhalten wird nicht toleriert.

Foto & Video

Private Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind in der Gloryhole Area ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Betreibers und aller erkennbar betroffenen Personen untersagt.

Hygiene

Räume und Einrichtungen sind sauber zu hinterlassen. Hygienemittel und Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter. Verunreinigungen oder Schäden sind dem Personal möglichst umgehend zu melden.

Rücksicht

Keine Gewalt, Drohungen, Beleidigungen, diskriminierende Belästigung oder aggressives Verhalten. Weisungen des Personals, die dem sicheren und geordneten Betrieb dienen, sind zu befolgen.

Nicht gestattet

  • Prostitution, Anbahnung oder Vermittlung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt
  • Handel, Weitergabe oder Konsum illegaler Drogen
  • Rauchen und Dampfen in den Innenräumen
  • Waffen oder gefährliche Gegenstände ohne sachlichen Grund
  • Unbefugte Foto-, Film- oder Tonaufnahmen
  • Sexuelle Handlungen ohne Zustimmung
  • Belästigung, Gewalt, Drohungen oder mutwillige Sachbeschädigung

Alkohol & Beeinträchtigung

Personen, die stark alkoholisiert, durch Drogen beeinträchtigt, aggressiv oder offensichtlich nicht in der Lage sind, wirksam Grenzen und Zustimmung wahrzunehmen, kann der Zutritt verweigert oder der weitere Aufenthalt untersagt werden.

Die Betreiberin kann im Interesse der Sicherheit und des Betriebs von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Consent & Safer Use

Eigenverantwortung gehört dazu.

Der Besuch und einvernehmliche sexuelle Kontakte erfolgen eigenverantwortlich. Safer Sex und geeignete Schutzmassnahmen werden ausdrücklich empfohlen, sind jedoch – soweit für einen konkreten Anlass nicht ausdrücklich anders kommuniziert – keine allgemeine Zutrittsvoraussetzung. Die Bereitstellung von Räumen, Kondomen oder Hygienemitteln ist keine Garantie gegen sexuell übertragbare Infektionen oder andere gesundheitliche Risiken. Gäste entscheiden eigenverantwortlich über Schutzmassnahmen; Consent und die Grenzen anderer Personen sind dagegen jederzeit zwingend zu respektieren.

Wer eine akute Gefahr, einen medizinischen Notfall, Gewalt oder eine andere ernste Situation bemerkt, soll unverzüglich das Personal informieren beziehungsweise bei einem Notfall die zuständigen Rettungs- oder Polizeidienste verständigen.

Sauberkeit, Inventar & Sicherheit

Benutzen. Respektieren. Melden.

Die Einrichtungen der Gloryhole Area sind für alle Gäste da. Räume, Spiel- und Nutzungselemente, technische Einrichtungen und Sanitärbereiche sind sorgfältig und bestimmungsgemäss zu benutzen.

Hygiene & Verschmutzungen

Unbeabsichtigte starke Verschmutzungen oder hygienisch relevante Vorfälle sind dem Personal unverzüglich zu melden, damit die betroffene Stelle gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden kann.

Bei vorsätzlich oder schuldhaft verursachten ausserordentlichen Verschmutzungen, insbesondere durch Urin, Kot oder vergleichbare Verunreinigungen, kann der tatsächlich entstandene zusätzliche Reinigungs-, Desinfektions- und Wiederherstellungsaufwand der verursachenden Person in Rechnung gestellt werden.

Schäden & Vandalismus

Beschädigungen, Defekte oder Gefahrenstellen sind möglichst sofort zu melden. Wer Einrichtungen oder Inventar vorsätzlich oder schuldhaft beschädigt, haftet im gesetzlichen Umfang für den verursachten Schaden sowie notwendige Reparatur-, Ersatz- oder Wiederherstellungskosten.

Notausgang

Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei bleiben. Der Notausgang ist grundsätzlich nur in einer Not- oder Gefahrensituation beziehungsweise auf Anweisung des Personals zu benutzen. Bei missbräuchlicher Nutzung können nachweislich verursachte Wiederherstellungs-, Sicherungs- oder Einsatzkosten der verursachenden Person in Rechnung gestellt werden.

Videokabine

Die Videokabine und ihre technische Ausstattung sind sorgfältig und bestimmungsgemäss zu benutzen. Manipulationen an Bildschirm, Elektrik, Verkabelung, Abspieltechnik oder anderen technischen Einrichtungen sind untersagt. Störungen oder Schäden sind dem Personal zu melden. Das allgemeine Aufnahmeverbot für Gäste gilt auch in der Videokabine.

Absolutes Rauch- und Dampfverbot

In sämtlichen Innenräumen der Gloryhole Area gilt absolutes Rauch- und Dampfverbot. Dies umfasst insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

Eintritt & Abonnemente

Gültigkeit und Nutzung

Single Entry & Day Pass

Single Entry: berechtigt zu einem einmaligen regulären Eintritt. Mit dem Verlassen der Gloryhole Area endet die Zutrittsberechtigung; für einen erneuten Zutritt ist ein neuer Eintritt erforderlich.

Day Pass: gilt für den jeweiligen Betriebstag und erlaubt während der tatsächlichen Öffnungszeiten das Verlassen und den Wiedereintritt am selben Betriebstag.

Bei Single Entry und Day Pass kann ein Schliessfach gegen den auf der aktuellen Preisseite angegebenen Aufpreis genutzt werden.

Young Entry 18–20

Gäste ab 18 bis und mit 20 Jahren erhalten den regulären Eintritt kostenlos. Das Angebot gilt bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag. Ein amtlicher Altersnachweis kann verlangt werden. Ein Schliessfach ist nicht enthalten und kann zum auf der Preisseite angegebenen Preis gemietet werden. Special Events und Veranstaltungen mit separatem Eintritt sind ausgenommen.

5er- und 10er-Pässe

Der 5er-Pass berechtigt zu fünf, der 10er-Pass zu zehn regulären Tageseintritten. Jeder eingelöste Besuch entspricht einem Day Pass: Während desselben Betriebstages ist der Wiedereintritt innerhalb der tatsächlichen Öffnungszeiten möglich. Das Schliessfach ist bei jedem eingelösten Abo-Besuch inklusive.

Mehrfachpässe gelten für die berechtigte Person und dürfen nicht missbräuchlich verwendet oder vervielfältigt werden. Special Events mit separatem Eintritt oder eigener Reservation sind nicht enthalten, sofern beim jeweiligen Event nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

30-Tage-Pass & Jahrespass

Der 30-Tage-Pass und der Jahrespass berechtigen während ihrer jeweiligen Laufzeit zu unbegrenzten regulären Tageseintritten. An jedem geöffneten Betriebstag gelten die Leistungen eines Day Passes, einschliesslich Wiedereintritt am selben Betriebstag. Das Schliessfach ist inklusive. Zeitpässe sind persönlich und nicht übertragbar.

Die Laufzeit beginnt am beim Kauf festgelegten Aktivierungsdatum und läuft für 30 beziehungsweise 365 aufeinanderfolgende Kalendertage. Die Bezeichnung der Laufzeit bedeutet keinen Anspruch auf Zutritt an jedem Kalendertag. Zutritt besteht ausschliesslich während der tatsächlichen Öffnungszeiten der Gloryhole Area.

An regulären Schliess-, Sonn- und Feiertagen sowie bei kurzfristigen oder vorübergehenden Betriebsschliessungen besteht kein Zutrittsanspruch. Solche üblichen Schliesszeiten unterbrechen oder verlängern die Laufzeit grundsätzlich nicht. Bei einer ausserordentlichen länger dauernden Betriebsschliessung bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche und eine angemessene Einzelfalllösung vorbehalten.

Special Events mit separatem Eintritt oder eigener Reservation sind nicht Bestandteil der Zeitpässe, sofern beim jeweiligen Event nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Videokabine

Die Videokabine ist eine separate Zusatzleistung zur privaten Videonutzung vor Ort und nicht Bestandteil des regulären Eintritts, der Mehrfachpässe oder der Zeitpässe. Preis, Nutzungsdauer, verfügbares Angebot und Verfügbarkeit richten sich nach der jeweils aktuellen Ausschreibung. Das Angebot kann betrieblich angepasst oder eingestellt werden.

Preise: Massgebend sind die aktuell veröffentlichten Preise und Leistungsangaben auf der Seite Preise & Abonnemente. Optionale Zusatzleistungen werden separat ausgewiesen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Events & Reservationen

Für Special Events gelten die Eventdetails.

Bei Veranstaltungen können besondere Einlasszeiten, Dresscodes, Kapazitätsgrenzen, Preise oder Teilnahmebedingungen gelten. Diese werden beim jeweiligen Event kommuniziert und ergänzen die allgemeinen Hausregeln.

Eine Reservation garantiert den Zutritt nur im Rahmen der kommunizierten Bedingungen. Bei verspätetem Erscheinen ausserhalb eines ausdrücklich genannten Einlassfensters kann der Einlass nicht garantiert werden. Bei Absage oder wesentlicher Änderung durch den Veranstalter gelten die für das konkrete Ticket kommunizierten Rückerstattungsbedingungen sowie zwingende gesetzliche Ansprüche.

Auch bei Events bleibt das Hausrecht vorbehalten. Ein Verstoss gegen Consent-, Sicherheits- oder Hausregeln kann zum Ausschluss führen.

Privatsphäre & Aufnahmen

Videoüberwachung, Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Keine Videoüberwachung im Gästebereich der Gloryhole Area

Der Gästebereich der Gloryhole Area im Untergeschoss wird während des regulären Betriebs durch den Betreiber nicht videoüberwacht. Dort werden vom Betreiber keine laufenden Bild- oder Tonaufzeichnungen der regulären Gäste angefertigt. Damit schützen wir insbesondere die Privatsphäre und Diskretion unserer Besucher.

Videoüberwachung im oberen Verkaufs- und Kassenbereich

Davon zu unterscheiden ist die Videoüberwachung in dafür vorgesehenen Bereichen des Mr.-Love-Sexshops im oberen Stock beziehungsweise im Kassenbereich. Diese Sicherheitsüberwachung betrifft nicht den Gästebereich der Gloryhole Area im Untergeschoss.

Private Aufnahmen sind untersagt

Gästen sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen in der Gloryhole Area grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere für heimliche Aufnahmen anderer Personen. Eine Ausnahme ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers sowie sämtlicher erkennbarer beziehungsweise betroffener Personen zulässig.

Filmproduktionen und Castings

In der Gloryhole Area können separat organisierte Filmproduktionen und Castings stattfinden. Solche Dreharbeiten erfolgen ausserhalb des regulären Gästebetriebs oder im Rahmen ausdrücklich als Produktion beziehungsweise Dreh ausgewiesener Veranstaltungen.

Die daran beteiligten Darsteller und Teilnehmer werden gezielt eingeladen beziehungsweise angemeldet und vor den Aufnahmen über die Produktion informiert. Erforderliche Einwilligungen und Vereinbarungen über die Aufzeichnung sowie die vereinbarte Nutzung und Verwertung des Materials werden separat eingeholt und vertraglich geregelt. Dies gilt auch für Aufnahmen körperlicher und sexueller Handlungen im Rahmen einer solchen Produktion.

Wichtig: In der Gloryhole Area gezeigte oder dort im Rahmen einer organisierten Produktion entstandene Filme bedeuten nicht, dass der reguläre Gästebetrieb aufgezeichnet wird. Der Besuch der Gloryhole Area macht einen regulären Gast nicht zum Teilnehmer einer Filmproduktion.

Datenschutz

Diskretion gilt auch für Daten.

Personendaten werden nur soweit bearbeitet, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist – etwa zur Bearbeitung von Kontaktanfragen, Reservationen, Eventanmeldungen, Castings oder freiwilligen Newsletter-Anmeldungen. Daten sollen nicht länger aufbewahrt werden, als es für den jeweiligen Zweck oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Personendaten werden nicht ohne Rechtsgrund oder erforderliche Einwilligung zu fremden Zwecken an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Soweit technische Dienstleister für Website, Hosting, Kommunikation, Zahlung oder Eventabwicklung eingesetzt werden, können Daten im erforderlichen Umfang durch solche Auftrags- oder Dienstleister bearbeitet werden.

Newsletter

Werbliche E-Mails werden bei Personen ohne bestehende entsprechende Kundenbeziehung nur mit freiwilliger ausdrücklicher Einwilligung versendet. Eine Newsletter-Einwilligung ist von anderen Erklärungen getrennt und kann jederzeit widerrufen beziehungsweise über die angebotene Abmeldemöglichkeit beendet werden.

Deine Rechte

Betroffene Personen können im Rahmen des anwendbaren Schweizer Datenschutzrechts insbesondere Auskunft über die Bearbeitung ihrer Personendaten verlangen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Berichtigung, Löschung oder weitere datenschutzrechtliche Ansprüche geltend machen. Die dafür zuständige Kontaktmöglichkeit sollte im Impressum beziehungsweise in den Kontaktdaten der Website angegeben sein.

Casting & Filmproduktionen

Bewerbung ist noch kein Vertrag.

Casting-Bewerbungen sind unverbindlich. Bewerbungsdaten und freiwillig eingereichte Bilder werden intern zur Prüfung möglicher Produktionen verwendet. Nicht mehr benötigte Unterlagen sollen gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere zulässige Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen.

Mit dem Absenden einer Bewerbung werden keine pauschalen Nutzungs- oder Verwertungsrechte an Bild-, Film- oder Tonaufnahmen übertragen. Kommt eine Produktion zustande, werden vor dem Dreh insbesondere Inhalt, Grenzen, Einwilligung, Vergütung und die vorgesehenen Nutzungs- und Verwertungsrechte separat schriftlich geregelt.

Offizielle Filmproduktionen in der Gloryhole Area sind von dem für Gäste geltenden Aufnahmeverbot nur dann ausgenommen, wenn sie vom Betreiber ausdrücklich genehmigt und die Rechte und Einwilligungen der beteiligten Personen entsprechend geregelt sind.

Eigenverantwortung, Hausrecht & Haftung

Nutzung auf eigene Verantwortung.

Der Besuch der Gloryhole Area sowie die Nutzung der Räumlichkeiten, Treppen, Sitzgelegenheiten, Gloryholes, Sling-, Melk-, Video- und sonstigen Spiel-, Nutzungs- oder Raumeinrichtungen erfolgen grundsätzlich eigenverantwortlich. Gäste haben sämtliche Einrichtungen vorsichtig, bestimmungsgemäss und entsprechend ihren persönlichen körperlichen Voraussetzungen zu benutzen.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Betreiberin keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder sonstige Nachteile, die aus der eigenverantwortlichen Nutzung der Gloryhole Area oder ihrer Einrichtungen entstehen. Dies gilt insbesondere für Unfälle, Stürze, Anstossen, Fehlbenutzung von Einrichtungen sowie Schäden im Zusammenhang mit dem Verhalten anderer Gäste.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt die Betreiberin keine Haftung für gesundheitliche Folgen einvernehmlicher sexueller Kontakte zwischen Gästen, insbesondere nicht für die Übertragung sexuell übertragbarer Infektionen. Safer Sex und geeignete Schutzmassnahmen werden ausdrücklich empfohlen.

Für verlorene, liegen gelassene, beschädigte oder gestohlene persönliche Gegenstände wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände, die während des Besuchs in einem Schliessfach aufbewahrt werden.

Erkennbare Defekte, Beschädigungen oder Gefahrenstellen sind dem Personal möglichst unverzüglich zu melden. Eine offensichtlich beschädigte oder unsichere Einrichtung darf nicht weiter benutzt werden.

Bei Verstössen gegen Hausregeln, bei Gefährdung anderer Personen oder bei erheblicher Störung des Betriebs kann der Zutritt verweigert oder ein Gast aus der Area verwiesen werden. Bei schweren oder wiederholten Verstössen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Weitergehende gesetzliche Schritte bleiben vorbehalten.

Wer Einrichtungen, Inventar oder Räumlichkeiten vorsätzlich oder schuldhaft beschädigt oder ausserordentliche Reinigungs- beziehungsweise Wiederherstellungskosten verursacht, haftet im gesetzlichen Umfang für den daraus entstehenden Schaden.

Zwingendes Recht bleibt vorbehalten: Diese Haftungsregelung gilt nur soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung, die nach zwingendem Schweizer Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, bleibt unberührt. Insbesondere wird die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis

Keine Prostitution in der Gloryhole Area

Die Gloryhole Area ist nicht als Ort zur Anbahnung, Vermittlung oder Ausübung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt vorgesehen. Prostitution und entsprechende geschäftliche Anbahnungen werden nach den Hausregeln nicht geduldet.

Diese Hausregel ersetzt keine behördliche Einordnung oder Bewilligungsprüfung. Massgebend sind die tatsächliche Nutzung des Betriebs und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Respekt. Consent. Diskretion.

Wer die Gloryhole Area besucht, trägt dazu bei, dass genau dieser Rahmen funktioniert.